und Maria Kusstatscher, die Landesobfrau des KVW, informierten dabei über die Umsetzung des neuen Gesetzes. Der Informationsabend wurde in Zusammenarbeit mit dem Katholischen Verband der Werktätigen KVW Vinschgau und der Bezirksgemeinschaft Vinschgau organisiert. Ausführlich informiert wurden die 170 Interessierten über die Abwicklung der neuen Einstufung und über die Modalitäten der Auszahlung des „neuen“ Pflegegeldes. Die Veranstaltung bot aber auch viel Raum für die Klärung allfälliger Fragen und für Diskussion. „Das neue Gesetz zur Pflegesicherung ist jetzt in der Umsetzungsphase, deshalb ist es wichtig, dass die Menschen über die Neuerungen und über die Abwicklung gut informiert werden und allfällige Fragen beantwortet kriegen. Das war das Ziel der Veranstaltung und ich denke wir haben hier ein gutes Forum dafür geschaffen,“ ist Fliri Heinrich, Bezirksvorsitzender des KVW Vinschgau, überzeugt. „Die Sicherung einer würdigen Pflege für Menschen jeden Alters ist eine große gesellschaftliche Herausforderung. Ziel des neuen Gesetzes zur Pflegesicherung ist die Schaffung von Voraussetzungen, damit die Familien organisatorisch und finanziell in der Lage sind, die große und wichtige Aufgabe der Pflege auch zukünftig bewältigen können,“ unterstreicht Soziallandesrat Theiner die Wichtigkeit des neuen Landesgesetzes.
Im Bezirk Vinschgau – wie im ganzen Land - wurden Einstufungsteams bestehend aus einer/m KrankenpflegerIn und einer Sozialfachkraft ernannt. Diese Teams haben in den letzten Tagen mit der Erhebung des Pflegebedarfs pflegebedürftiger Personen, die zu Hause gepflegt werden, begonnen. Die Einstufung ist ausschlaggebend für die Höhe des Pflegegeldes. Je nach Stufe bewegen sich die monatlichen Auszahlungsbeträge von 510 € bei 2 Stunden täglichem Pflegebedarf bis zu 1.800 € bei schwerster Pflegebedürftigkeit. Bis Juni werden all jene pflegebedürftigen Personen neu eingestuft, die zu Hause gepflegt werden und Hauspflege- und/oder Begleitgeld beziehen. Die Betroffenen werden von den jeweiligen Einstufungsteams kontaktiert, um einen Termin für einen Hausbesuch zu vereinbaren. Während des Hausbesuchs erfolgt dann das Einstufungsgespräch, dessen Ergebnis dann schriftlich mitgeteilt wird. Ab 1. Juli wird das Pflegegeld für die Hauspflege direkt an die Pflegebedürftigen oder ihre Bevollmächtigten ausbezahlt. Die Einstufungsteams sind bei den jeweiligen Sprengelsitzen angesiedelt. Sie bieten zurzeit 2 x pro Woche Sprechstunden an. Diese finden in Schlanders im Haus der Bezirksgemeinschaft und in Mals im Gesundheits- und Sozialsprengel jeweils am Montag von 8 bis 12 Uhr und am Mittwoch von 14.00 bis 16.00 Uhr statt.
Die Einstufung von Personen, die in Alters- oder Pflegeheimen untergebracht sind und das Begleitgeld beziehen, wird ab 1. Juli kommenden Jahres erfolgen. Zur Koordination der über 20 landesweiten Einstufungsteams wurde eine Dienststelle für die Pflegeeinstufung eingerichtet. Ab Februar wird es außerdem ein Pflegetelefon geben, bei dem Interessierte Informationen zur Pflegesicherung einholen können.
im Bild 1: die überaus gut besuchte Informationsveranstaltung im Gamperheim in Schlanders
im Bild 2: LR Richard Theiner, Karl Tragust, Maria Kusstatscher mit den Einstufungsteams