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Umweltforum klärt Fragen der Abfallbewirtschaftung

Heute hat die Firmengruppe Santini im TIS Convention Center in Bozen eine Informationsveranstaltung über die in Südtirol geltenden Gesetze zur Abfallbewirtschaftung organisiert. Ziel war es, die Bestimmungen der nationalen und der Landesgesetzgebung zu erläutern und gegeneinander abzuwägen. Zwar geben die Richtlinien der Europäischen Union einen gemeinsamen Rahmen vor, dieser kann aber von Staat und Land auf verschiedene Art umgesetzt werden. Auf nationaler Ebene wurden zu Jahresbeginn die im Gesetzesdekret Nr. 152/2006 festgelegten Regeln für Abfallbewirtschaftung durch das Gesetzesdekret Nr. 4/2008 modifiziert. Dadurch haben sich signifikante Unterschiede zu dem in Südtirol geltenden Landesgesetz Nr. 4 vom 26. Mai 2006 ergeben.

„Die Landes- und die nationale Gesetzgebung unterscheiden sich etwa bei der Führung der Be- und Entladungsregister für Abfälle oder den Regelungen für Abfälle, bei denen die Abgabe der Abfallerklärung (MUD) verpflichtend ist. In Südtirol wird die Führung eines Abfallregisters zum Beispiel nur von Produzenten gefährlicher Abfälle verlangt. Deshalb begrüßen wir es sehr, dass die Firma Santini dazu beiträgt, mit diesem Forum Klarheit über die Gesetzeslage und die zu erfüllenden Pflichten bei der Abfallentsorgung in Südtirol zu schaffen“, erläutert Giulio Angelucci, Direktor des Amtes für Abfallwirtschaft der Autonomen Provinz Bozen.

Giulio Angelucci war einer der Experten aus den Bereichen Recht, Verwaltung, Abfallwirtschaft und Umweltschutz, welche Santini zu dem Umweltforum eingeladen hatte. Er erläuterte die Landesgesetze, die z.B. bei der Abnahme und Genehmigung der Anlagen zur Wiederverwertung und Entsorgung von Abfällen, andere Maßstäbe setzen als die nationalen Gesetze. Luciano Butti von der Anwaltskanzlei Butti & Partners aus Verona referierte über die Bestimmungen der nationalen Gesetzgebung. Benedetta Bracchetti, Direktorin des Amtes für Umweltschutz der Handelskammer Bozen, übernahm den praxisbezogenen Teil und klärte über alle Neuheiten bezüglich der Abfallerklärung und der Abfallregister und –formulare auf.

„Es ist wichtig in einem sensiblen Bereich wie der Abfallbewirtschaftung genau auf die Einhaltung der entsprechenden Gesetze zu achten. Das gilt für die Entsorgungsunternehmen genauso wie für deren Kunden allgemein. Wir sind überzeugt, dass Beratung und Aufklärung der Kunden heute ebenso zu den Dienstleistungen der Branche gehören muss, wie die Entsorgung der Abfälle selbst“, erklärt Mauro Santini, Geschäftsführer der Firmengruppe Santini, den Grund für die Organisation dieser Veranstaltung. Die Gruppe Santini wurde 1945 gegründet und hat sich über die Jahre ständig weiterentwickelt. Heute ist sie mit drei Betriebsstätten und 70 Mitarbeitern Marktführer in der Abfallentsorgung in Südtirol. Ihr umfassendes Dienstleistungsangebot richtet sich an Produktions- und Handwerksbetriebe, Baufirmen und Handelsbetriebe, öffentliche Körperschaften wie Gemeinden und Bezirksgemeinschaften sowie Privatpersonen. Der Service reicht von der Entsorgung und dem Recycling von Abfällen und Bauschutt über die Zwischenlagerung gefährlicher Abfälle bis hin zur Beratung und Weiterbildung in Sachen Umwelt, Sicherheit und Qualitätsstandards. Mehr Informationen zum Thema gibt es auf www.grupposantini.com oder unter der grünen Nummer 800 726 116.

Im Bild v.l.n.r.: Andrea Santini (Geschäftsführer Gruppe Santini), Andrea Martelli (Moderator), Benedetta Bracchetti (Direktorin des Amtes für Umweltschutz, Produktsicherheit und Eichdienst der Handelskammer Bozen), Mauro Santini (Geschäftsführer Gruppe Santini), Luciano Butti (Butti & Partners – Anwälte), Giuglio Angelucci (Direktor Amt für Abfallwirtschaft der Autonomen Provinz Bozen)