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Neues Betriebsheft und Produktionsregister für Imker

Die 120 Hersteller von Honig mit dem Südtiroler Qualitätszeichen sind verpflichtet, ein Betriebsheft zu führen. Das HACCP-Betriebsheft und das Produktionsregister sind in einem Heft zusammengefasst, das in den letzten Tagen an die Imker verteilt wurde. Das Heft dient einerseits der Datenerfassung und somit der besseren Übersicht der Imker selbst, ist aber auch ein Informationsinstrument für die Qualitätskontrollen. Das zweisprachige Betriebsheft wurde von der Fachkommission für das Qualitätszeichen/Sektor Honig in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Imkerbund und dem Tierärztlichen Dienst ausgearbeitet. Es gewährleistet die lückenlose Rückverfolgbarkeit der Produktionskette des Honigs vom Bienenstock bis ins Glas.

Eine 2006 in Kraft getretene EG-Verordnung verpflichtet alle Lebensmittel produzierenden Betriebe, die dem HACCP-Konzept zugrunde liegenden Maßnahmen zur Lebensmittelsicherheit zu dokumentieren. „Beim HACCP-Konzept geht es darum, eventuelle kritische Punkte zu erkennen und zu beseitigen. Da die Honiggewinnung in allen Betrieben ähnlich verläuft, und somit die Gefahrenbereiche die Selben sind, wurde eine HACCP-Checkliste für Südtirols Imker zusammengestellt. Diese vereinfacht die Einhaltung der HACCP-Richtlinien für die Betriebe und deren Überprüfbarkeit durch die Kontrollorgane. Somit wird die Konformität der Betriebe mit dem Gesetz und eine höchstmögliche Produktsicherheit für den Kunden gewährleistet“, sagt Andreas Platzer, Landesimkereisachverständiger der Fachschule Laimburg, der auch selbst bei der Erstellung des Betriebsheftes mitgearbeitet hat.

In der zweiseitigen Tabelle sind die Daten der Reinigung des Schleuderraums, der Geräte zur Honiggewinnung und zum Wabentransport sowie der Gläser oder anderer Verpackungen und die dafür verwendeten Putzmittel festzuhalten. Des Weiteren müssen die Standorte der Früh- und Haupternte, der Tag der Schleuderung und Abfüllung sowie die erhaltene Schleuder- und Abfüllmenge eingetragen werden. Zudem wird die Verabreichung von Arzneimitteln zur Bekämpfung der Varroa oder anderer Bienenkrankheiten protokolliert. Sollte ein Bienenvolk aufgrund mangelnden Nahrungsangebots auf Zufütterungen angewiesen sein, so ist der Imker verpflichtet, auch dies im Betriebsheft zu vermerken. Die so erfassten Daten werden einer unabhängigen Kontrollstelle zur Verfügung gestellt. Diese Kontrollstelle überprüft regelmäßig die Einhaltung aller Qualitätskriterien, die erfüllt sein müssen, damit ein Honig mit dem Zeichen „Qualität Südtirol“ ausgezeichnet werden darf.

Im Bild: Die Titelseite des Betriebsheftes.
Quelle: EOS. Dieses Bild darf nur im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung veröffentlicht werden.